Allgemeine Geschäftsbedingungen der K+H Elektro Installationen GmbH
1 Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehung zwischen Kunden und der K+H Elektro Installationen GmbH (nachfolgend "K+H " genannt) und bilden einen integrierten Bestandteil des jeweiligen individuellen Vertragsverhältnisses.
1.2 Die AGB der K+H haben Geltung, sofern zwischen dem Kunden und der K+H keine anderslautende schriftliche Abrede vorliegt.
1.3 Bei der Abgabe von Angeboten hat der Kunde sein Einverständnis zu diesen AGB zu erklären. Unterbleibt eine Annahmeerklärung, gilt die Zustimmung zum Angebot oder die Ausführung des Auftrags als Anerkennung dieser AGB.
1.4 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder andere vom Kunden vorformulierte Vertragsbedingungen sowie zwischen K+H und dem Kunden getroffene Abreden (einschliesslich Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) sind nur gültig, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.
2 Angebot
2.1 Die K+H kann dem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreiten. Ist im Angebot nichts Anderes festgehalten, bleibt die K+H während drei Monaten ab Datum des Angebotes daran gebunden.
2.2 Die Leistungen und Lieferungen der K+H sind im Angebot abschliessend umschrieben. Schriftlich vereinbarte Zusatzarbeiten, Nachträge, Änderungen sowie Mehrleistungen bleiben vorbehalten. Im Angebot nicht enthalten sind Leistungen wie, aber nicht beschränkt auf, geleistete Überzeit, Nachtund Sonntagsarbeiten. Diese werden dem Kunden gemäss den jeweils geltenden Verrechnungssätzen für Regie gesondert in Rechnung gestellt.
2.3 Im Angebot enthaltene und als solche bezeichneten Richtpreise sind nicht verbindlich.
2.4 Die in Werbeschriften (bspw. in Prospekten) enthaltenen Angaben sind nur verbindlich, sofern sie Gegenstand einer besonderen schriftlichen Zusicherung der K+H gegenüber dem Kunden sind.
3 Vertragsabschluss
3.1 Die Annahme eines Angebotes durch den Kunden hat schriftlich (per Brief, E-Mail, Fax) und mit Bezugnahme auf das entsprechende Angebot der K+H zu erfolgen. Bestellungen sind schriftlich (per Brief, E-Mail, Fax) an die K+H zu richten.
3.2 Der Kunde anerkennt die schriftlich erteilen Angebotsannahmen und Bestellungen als rechtsgültige Dokumente, ungeachtet ihrer Form.
4 Termine
Die Einhaltung von schriftlich vereinbarten Lieferfristen und Terminen ist abhängig von: (i.) der rechtzeitigen Instruktion und Übergabe sämtlicher benötigten Pläne, Informationen etc. durch den Kunden, (ii.) der Einhaltung von Lieferfristen und Terminen durch Unterlieferanten und Subunternehmer und (iii.) der rechtzeitigen Vornahme und/oder Fertigstellung von Vor- und Nebenbauarbeiten durch den Kunden.
5 Rechte / Pflichten der K+H
5.1 Die K+H kann für die Ausführung von im Angebot festgehaltenen Leistungen nach eigenem Ermessen Unterlieferanten und Subunternehmen beiziehen.
5.2 Die Ausführung der Leistungen hat nach den anerkannten Arbeitsgrundsätzen, Regeln der Technik und unter Verwendung geeigneter Materialien zu erfolgen, sofern diese von der K+H frei wählbar sind.
5.3 Ereignisse von höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Boykott, Streiks, rechtliche Unmöglichkeit beispielsweise wegen Ein- und Ausfuhrverbot, usw.) befreien K+H für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von seinen vertraglichen Leistungspflichten. Die Parteien werden sich im Falle höherer Gewalt im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zukommen lassen und die gegenseitigen Rechte und Pflichten den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anpassen. Können sich die Parteien während der Dauer von sechs Monaten seit Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt nicht einigen, ist die Energie Uster AG berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
6 Pflichten des Kunden
Der Kunde hat die für die Ausführung der Leistungen benötigten Baustelleninstallationen, aktuellen Pläne, Informationen etc. rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
7 Vorfinden gesundheitsgefährdender Bausubstanzen
7.1 Der Kunde anerkennt, dass die K+H beim Vorfinden von gesundheitsgefährdenden Bausubstanzen (bspw. Asbest) die Leistungen sofort einstellen kann. Die K+H informiert den Kunden in einem solchen Fall umgehend.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die K+H vor der Aufnahme der Leistungserbringung über das mögliche Vorfinden von gesundheitsgefährdenden Bausubstanzen zu informieren.
7.3 Beim Vorfinden von gesundheitsgefährdenden Bausubstanzen verschieben sich die vereinbarten Lieferfristen und Termine auf weiteres. Nach Vornahme der notwendigen Risikobeurteilungen und/oder Massnahmen werden die Fristen und Termine von den Vertragsparteien neu vereinbart.
8 Abnahme / Gewährleistung / Garantie
8.1 Die Gewährleistung der K+H richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen der SIA Norm 118. Die Rüge- und Verjährungsfristen betragen zwei Jahre.
8.2 Das Werk wird nach Abschluss der Arbeiten vom Kunden und der K+H gemeinsam abgenommen. Nimmt der Kunde das Werk vor der gemeinsamen Abnahme in Gebrauch, gilt das Werk ab diesem Zeitpunkt als abgenommen und die Fristen gemäss Ziff. 8.1 beginnen zu laufen.
8.3 Das Werk gilt als abgenommen und die Fristen gemäss Ziff. 8.1 beginnen zu laufen, sofern dieses bei der gemeinsamen Abnahme keine oder nur unwesentliche Mängel aufweist.
8.4 Weisst das Werk bei der gemeinsamen Abnahme wesentliche Mängel auf, welche die Funktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigen, werden die Mängel protokolliert und die Abnahme zurückgestellt. Für die Behebung der Mängel wird eine Frist vereinbart. Im Anschluss erfolgt eine erneute Abnahme.
8.5 Findet keine gemeinsame Abnahme statt, gilt die Abnahme als stillschweigend erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 20 Tagen nach Versand der Schlussrechnung schriftlich eine solche verlangt. Nach Ablauf der Frist beginnen die Fristen gemäss Ziff. 8.1 zu laufen.
8.6 Die K+H übernimmt keine Garantie für die bei Lieferanten bezogenen Bestandteile. Es gelten die Ga
9 Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen
9.1 Die Rechnung wird dem Kunden nach Abschluss der Leistungen zugestellt. Vorbehalten anderslautenden schriftlichen Abreden handelt es sich dabei um den Schlussbetrag. Die Zahlungsfrist dauert 30 Tage ab Rechnungsstellung. Schriftlich vereinbarte Zahlungskonditionen (z.B. Rabatte) werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt und in Abzug gebracht.
9.2 Versand- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
9.3 Die K+H kann mit dem Arbeitsfortschritt jederzeit angemessene Akonto- und Teilzahlungen verlangen. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellung, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart wurde. Die K+H behält sich das Recht vor, bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist ihre Leistungen zu unterbrechen oder einzustellen.
9.4 Die K+H ist berechtigt, vor Aufnahme oder während der Leistungserbringung jederzeit eine angemessene Vorauszahlung vom Kunden zu verlangen.
9.5 Mängel, welche K+H nicht zu vertreten hat sowie Mängel, welche die bestimmungsgemässe Nutzung nicht ausschliessen berechtigen den Kunden nicht, fällige Zahlungen zurückzubehalten.
9.6 Verletzt der Kunde die in dieser Ziffer genannten Zahlungsbedingungen, ist K+H zur Erhebung von 5 % p.a. Verzugszins und ab der 2. Mahnung zusätzlich zur Erhebung von kostendeckenden Mahngebühren berechtigt.
9.7 Die K+H ist berechtigt, Rechnungen zwecks Factoring oder Inkasso, ohne Zustimmung des Kunden an Dritte zu übergeben sowie abzutreten.
9.8 Der Kunde ist nur insoweit zur Verrechnung mit fälligen der K+H berechtigt, wenn die vom Kunden zur Verrechnung gebrachte Forderung rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurde.
10 Zahlungsunfähigkeit Konkurs etc.
Stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder wird gegen ihn ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet oder erscheint er aus anderen Gründen zahlungsunfähig, ist die K+H berechtigt, den Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen.
11 Immaterialgüterrechte
Alle bei der Vertragserfüllung entstandenen Immaterialgüterrechte an, aber nicht beschränkt auf, Plänen, Zeichnungen, Schemata, Entwürfen, Berechnungen gehören der K+H.
12 Vertraulichkeit
Die K+H und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und der Leistungserbringung zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses solange bestehen.
13 Haftung
13.1 Die K+H haftet nur für nachgewiesene direkte Schäden die aus ihrem vorsätzlichem oder grobfahrlässigen Verhalten resultieren.
13.2 Die Haftung der K+H ist ausdrücklich ausgeschlossen für (i.) indirekte Schäden (ii.) Folgeschäden und (iii.) jegliche Schäden, die aufgrund falscher, unvollständigen Informationen etc. des Kunden entstehen.
13.3 Die Haftung der K+H für die vom Kunden vorgeschriebenen und beigezogenen Unterlieferanten und Subunternehmen ist vollumfänglich ausgeschlossen.
14 Salvatorische Klausel
14.1 Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages als unwirksam oder unvollständig erweisen, wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt.
14.2 Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
15 Änderungen
Die K+H kann diese AGB jederzeit ändern. Änderungen können auch durch Publikation im Internet erfolgen. Der Kunde wird vorgängig schriftlich oder auf anderer geeignete Weise über Änderungen informiert. Die aktuell gültige Version is.
16 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der K+H unterstehen ausschliesslich Schweizerischem Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtstand für alle Verfahren bilden die Gerichte am Sitz der K+H. Die K+H ist alternativ berechtigt, den Kunden an dessen Wohnsitz/Sitz zu belangen.